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Angebotsprüfung wird
Ihnen Sicherheit bringen, ob Massen und angebotene Preise im
direkten Zusammenhang mit Ihrem
beabsichtigten Vorhaben stehen und gibt Ihnen den Hinweis, ob das
Angebot sich am momentanen Markt orientiert. Die Angebotsprüfung
erleichtert es Ihnen, abzuschätzen,
ob es ratsam wäre, einen Einheitspreisvertrag oder einen Pauschalvertrag über
eine angebotene Leistung abzuschließen.
Der Einheitspreisvertrag
bezieht sich auf einen Leistungspreis pro Masseneinheit und erfordert
ein Aufmaß für den erbrachten
Leistungsumfang. Verhandlungsgegenstand sind lediglich die Preise
pro Einheit Leistung. Abgerechnet wird dann auf der Grundlage dieser
Preise und den dann tatsächlich erbrachten Massen der entsprechenden
Leistung.
Der Pauschalvertrag umfasst den Endpreis für
eine beauftragte Leistung. Massenabweichungen spielen bei der Abrechnung
keine Rolle, wenn keine Klausel über
eine mögliche prozentuale Abweichung Vertragsbestandteil ist,
die dann eine Preiskorrektur zulässt.
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